Ihr Vorteil: So sparen Sie Steuern mit der Handwerker-Rechnung!
Wer seine Einkommenssteuererklärung einreicht, der sollte die Handwerker-Rechnung nicht vergessen.
20 % der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof von der Steuer absetzen.
Pro Haushalt können Sie ab dem 1. Januar 2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen.